Elternbeiratswahl

Alle Bestimmungen, die seit dem 1. Juli 2016 gelten, können in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) nachgelesen werden.

 

Wichtigste Neuerung: Der Elternbeirat wird nicht mehr aus dem Kreis der Klassenelternsprecher gewählt. Ab sofort sind alle Eltern aktiv und passiv wahlberechtigt mit einer Stimme pro Kind. Pro 15 Schüler gibt es einen Elternbeirat, mindestens jedoch fünf und höchstens jedoch 12.

Für die Grundschule an der Walliser Straße mit ca. 230 Schülern sind das also 12.